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Ausserschwyz

21-Jährige wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Gerichtsurteil nach einem tödlichen Verkehrsunfall auf der A3 im äusseren Kantonsteil von Schwyz. Die junge Verursacherin habe «mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet».
Der schwere Unfall ereignete sich im November 2017.
Bild: Johanna Mächler, March-Anzeiger

Eine Verkettung mehrerer unglücklicher Ereignisse gipfelte Mitte November des letzten Jahres in einem Todesfall: An einem Montag zur Feierabendzeit war eine 21-jährige Märchlerin mit ihrem Audi auf der Überholspur der Autobahn A3 in Richtung Chur unterwegs. Auf der Höhe von Altendorf driftete sie in einer leichten Rechtskurve ab und kollidierte mit der Mittelleitplanke.

Doch dabei blieb es nicht. Von dort prallte sie zurück auf die Normalspur – direkt in das Heck des Lieferwagens eines jungen Mannes.

Unfallfahrerin war nicht zu schnell unterwegs

Der Lieferwagen kollidierte daraufhin mit der Mittelleitplanke, wurde hochgehoben und geriet mit der Fahrerkabine auf die Gegenfahrbahn. Ein dort herannahender 52-Jähriger konnte nicht mehr reagieren, prallte in den Lieferwagen und verletzte sich dabei tödlich am Kopf.

In einem Strafbefehl verurteilt die Staatsanwaltschaft March nun die 21-Jährige wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs. Die genauen Gründe, warum die junge Frau von der Fahrbahn abkam, werden im Strafbefehl nicht erläutert.

Erwähnt wird aber mehrmals das an diesem Tag und um diese Uhrzeit – es war kurz nach 17 Uhr – rege Verkehrs­aufkommen auf der Autobahn. Die Lenkerin habe «mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet». Tempomässig war sie gemäss Strafbefehl allerdings im Rahmen des Erlaubten unterwegs, nämlich mit 100 Stundenkilometern.

Die Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken wurde zwar bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Eine Busse von 1350 Franken und Verfahrenskosten von fast 19400 Franken hat sie aber zu bezahlen. (red)

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