Kanton Schwyz

Schwyz verpasst Frist für behindertengerechten ÖV

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) kann nicht zeitnah umgesetzt werden.
Beim Fallenbach in Brunnen hat der Kanton die Bushaltestelle saniert.
Foto: Andreas Seeholzer
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hält fest, dass der öffentliche Verkehr (ÖV) bis spätestens Ende 2023 den Bedürfnissen der behinderten und altersbedingt eingeschränkten Reisenden entsprechen muss. Seit 20 Jahren läuft die Frist zur ...

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