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Schwyz

Regierung verteidigt die maskuline Wortform

Der Schwyzer Regierungsrat lehnt eine geschlechtsneutrale oder geschlechtslose Rechts- und Verwaltungssprache ab. In seiner Antwort auf eine Motion, die eine geschlechtsneutrale Sprache in allen amtlichen Veröffentlichungen fordert, verteidigt er das generische Maskulinum als Auffangform.
In der Schwyzer Verwaltung soll weiterhin das generische Maskulinum gepflegt werden. (Archivaufnahme)
Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte, lehnt er den Vorstoss von Kantonsrätin Carmen Muffler (SP) ab. Diese begründete ihre Forderung damit, dass das generische Maskulinum eine völlig veraltete Art und Weise sei, über Menschen zu sprechen. Das generische Maskulinum bezeichnet die alleinige Verwendung der männlichen Wortformen im Sprachgebrauch.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass das generische Maskulinum der rechtlichen und tatsächlichen Gleichbehandlung der Gesellschaft nicht im Wege stehe.

Regierung befürchtet Verkomplizierung

Die Regierung will eine "umständliche Rechts- und Verwaltungssprache" verhindern. Die deutsche Sprache sei ohnehin schon sehr wortlang und wortreich. Würden Personenbezeichnungen durchwegs in der männlichen und weiblichen Form verwendet, würde der Satzbau verkompliziert.

Sie ist der Ansicht, dass die wechselseitige Verwendung von männlichen und weiblichen Personenbezeichnungen in der Gesetzgebung nur Rechtsunsicherheiten schaffe.

In der Motion werde das generische Maskulinum verpönt, schreibt der Regierungsrat. Nach der vorherrschenden Sprachwissenschaft würden mit dem generischen Maskulinum alle Personen jeden natürlichen Geschlechts erfasst, hält er entgegen.

Die Frauen seien nicht nur mitgemeint, sondern inkludiert. Ein generisches Femininum kenne die deutsche Sprache in diesem Sinne nicht. Was aber nicht bedeute, dass die deutsche Sprache frauenfeindlich sei. "Dem generischen Maskulinum wohnt ein um fassendes demokratisches Selbstverständnis inne", ist die Regierung überzeugt.

Selbst wenn sich die Gesellschaft dereinst tatsächlich zur sozialen Geschlechtslosigkeit entwickeln sollte, können es nicht Aufgabe des Staates oder des Gesetzgebers sein, diese auf dem Weg der Rechtssprache zu antizipieren, argumentiert der Regierungsrat. (sda)

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