notifications
Alkohol am Steuer

Polizei erinnert an die «Spielregeln» an der Fasnacht

Die heissen Innerschwyzer Fasnachtstage stehen vor der Tür. Dass an den Veranstaltungen auch Alkohol konsumiert wird, gehört dazu. Das weiss auch die Polizei und wird den Strassenverkehr genau im Auge haben.
Besonders  zur Fasnachtszeit richtet die Polizei ein Augenmerk auf die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Bild: Symbolbild PD

(gh) Veranstaltungen wie Fasnachtsumzüge, Maskenbälle, Guuggenkonzerte und noch viel mehr werden bis zum Ende der diesjährigen Fasnachtszeit in unserer Region für gute Stimmung sorgen. Aber auch in der fünften Jahreszeit geht die Sicherheit vor, sagt die Polizei. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert habe, dürfe keinesfalls ein Fahrzeug lenken, man würde nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. «Nehmen Sie deshalb Ihre Eigenverantwortung wahr und beherzigen Sie folgende Punkte», schreibt das Zentralschweizer Polizeikorps in einer Mitteilung.

  • Lassen Sie das Auto zu Hause und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Transportangebote der Veranstalter oder Taxis.
  • Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.
  • Fahren Sie nicht mit fahruntüchtigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
  • Sollten Sie nicht mehr fit sein: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen.
  • Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem «Kater» ans Steuer.
  • Fahren Sie auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

Das sagt das Gesetz (Quelle ch.ch)

Wenn Sie angetrunken fahren, wird es schnell teuer. In den meisten Fällen müssen Sie Verfahrenskosten sowie Gebühren für Behördenarbeit und Auswertungen bezahlen. Hinzu kommen folgende Massnahmen:

  • bei 0,50 bis 0,79 Promille: Verwarnung und eine Busse in der Höhe von etwa 600-800 Franken. Wenn Sie zusätzlich noch eine weitere Verkehrsregel gebrochen haben (wenn Sie zum Beispiel zu schnell gefahren sind), müssen Sie den Führerausweis für mindestens einen Monat abgeben und mit einer hohen Geldstrafe rechnen; deren genaue Höhe hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab.
  • ab 0,80 Promille: Führerausweisentzug für mindestens drei Monate und eine hohe Busse; die genaue Höhe hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab sowie davon, wieviel Sie getrunken haben. Überdies erhalten Sie eine bedingte Geldstrafe. Im Wiederholungsfall droht Ihnen auch eine Gefängnisstrafe von ein bis drei Jahren.
  • ab 1,6 Promille: zusätzlich eine obligatorische Fahreignungsprüfung: Eine Expertin oder ein Experte klärt ab, ob Sie an einer Alkoholsucht leiden. Sie müssen mehrere Monate abstinent bleiben und dies nachweisen (mittels Haarprobe). Den Führerausweis erhalten Sie nur zurück, wenn der Experte grünes Licht gibt.
Kommentare (0)