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Polizei erinnert an die Gefahren von Alkohol am Steuer

Die Kantonspolizei-Korps in unserer Region appellieren in der Festzeit an die Verantwortung der Verkehrsteilnehmer. Schon ein Glas Alkohol benebelt die Sinne.
Das wird es speziell an den Festtagen geben: Die Kapo Schwyz führt einen Atemalkoholtest durch.
Bild: Archivbild

«Dass Alkohol die Fahrfähigkeit beeinträchtigt, trifft auf alle Menschen zu», schreibt das Zentralschweizer Polizeikonkordat in einer Medienmitteilung. Jetzt ist wieder die Zeit für Besuche am Weihnachtsmarkt, Weihnachtsessen mit der Firma und private Feiern. Und nach Weihnachten steht auch schon wieder Silvester vor der Tür.

Alkohol gehört vielfach dazu. Das Polizeikonkordat dazu: «Nicht fahrfähige Personen gefährden nicht nur sich selber, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende.» Und: «Auch wenn Sie unfallfrei bleiben, drohen Ihnen bei einer Polizeikontrolle strafrechtliche Konsequenzen und der Entzug Ihres Führerausweises.» Alternativ rät die Polizei, dass man sich von Freunden oder Freiwilligen nach Hause fahren lassen sollte. Eine gute Adresse ist nezrouge.ch.

Die Tipps der Polizei für eine sichere Heimfahrt

  • Fahren Sie nicht mit dem Auto zu Anlässen, an denen Sie möglicherweise Alkohol trinken.
  • Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi für den Hin- und Rückweg.
  • Organisieren Sie Fahrgemeinschaften, sprechen Sie vorher ab, wer fährt, und sorgen Sie dafür, dass der Fahrer nicht trinkt.
  • Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
  • Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen.
  • Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut. Fahren Sie niemals mit einem «Kater».
  • Führen Sie nie ein Fahrzeug unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

Bussen, Strafen, Ausweisentzug (Quelle ch.ch)

Wenn Sie angetrunken fahren, wird es schnell teuer. In den meisten Fällen müssen Sie Verfahrenskosten sowie Gebühren für Behördenarbeit und Auswertungen bezahlen. Hinzu kommen folgende Massnahmen:

bei 0,50 bis 0,79 Promille: Verwarnung und eine Busse in der Höhe von etwa 600-800 Franken. Wenn Sie zusätzlich noch eine weitere Verkehrsregel gebrochen haben (wenn Sie zum Beispiel zu schnell gefahren sind), müssen Sie den Führerausweis für mindestens einen Monat abgeben und mit einer hohen Geldstrafe rechnen; deren genaue Höhe hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab.
ab 0,80 Promille: Führerausweisentzug für mindestens drei Monate und eine hohe Busse; die genaue Höhe hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab sowie davon, wieviel Sie getrunken haben. Überdies erhalten Sie eine bedingte Geldstrafe. Im Wiederholungsfall droht Ihnen auch eine Gefängnisstrafe von ein bis drei Jahren.
ab 1,6 Promille: zusätzlich eine obligatorische Fahreignungsprüfung: Eine Expertin oder ein Experte klärt ab, ob Sie an einer Alkoholsucht leiden. Sie müssen mehrere Monate abstinent bleiben und dies nachweisen (mittels Haarprobe). Den Führerausweis erhalten Sie nur zurück, wenn der Experte grünes Licht gibt. gh

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