Einsiedeln

Platz im Klosterplatz darf gepflästert werden

Vom Bezirk bewilligt und vom Verwaltungsgericht gestützt: der Ausführungsplan für den Platz im Platz. Gelb markiert die gespaltenen und gesandeten Flusskiesel, orange und rot Gehwege und Strahlen mit einer glatteren, rollstuhltauglichen Oberfläche.
Foto: Illustration Archiv
Das mit Spannung erwartete Urteil zum Platz im Platz liegt vor. Das Verwaltungsgericht gibt dem Bezirksrat in Sachen Klosterplatz recht. Das Urteil setzt der eingeforderten behindertengerechten Pflästerung Grenzen. Das kantonale Verwaltungsgericht kommt ...

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