Datenschutz

Neues Gesetz: Der Schwyzer Datenschutzbeauftragte will Klarheit schaffen

Das neue Datenschutzgesetz (DSG) sorgt für viel Unsicherheit und viele Anfragen beim Schwyzer Datenschutzbeauftragten. Dabei muss er oft klarmachen, dass klar zwischen kantonalem und eidgenössischem Gesetz unterschieden werden muss.
Philipp Studer ist Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragter der Kantone Schwyz, Ob- und Nidwalden. Oft muss er Verwirrungen aufklären, welche durch das neue Datenschutzgesetz auftreten.
Foto: Jürg Auf der Maur
«Was bedeuten die Änderungen des revidierten Datenschutzgesetzes für uns als öffentliches Amt?» Mit solchen Anfragen wird der Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragte des Kantons Schwyz Philipp Studer seit Längerem oft konfrontiert.

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