Gersau

Muss der Seezugang im Rotschuo öffentlich bleiben?

Nun hat sich auch das höchste Schweizer Gericht mit dem Gersauer Fall Rotschuo zu befassen. Die Beschwerdeführer haben beim Bundesgericht gegen den Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben.
Blick auf die Liegenschaft Rotschuo. (Bild: Andreas Seeholzer)
Andreas Seeholzer

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