Der Kanton Schwyz passt seine Schutzkonzepte an Schulen per 1. Dezember an. Basis bildet das repetitive Testen: Werden neu ein oder mehrere Krankheitsfälle festgestellt, kann für die betreffende Klasse ab der 3. Primarklasse eine Maskenpflicht verhängt werden – für eine beschränkte Dauer von circa 14 Tagen. Auch Lager oder Schulanlässe sollen verboten werden können.
An den Berufsfachschulen und den Mittelschulen der Sekundarstufe II gilt zudem erneut eine Maskenpflicht im Schulgebäude. Die Maske kann jedoch abgenommen werden, wenn der Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird – ausser im Unterricht in gemischten Klassen, wie es weiter heisst. (abi)