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Kommissionsberatung
Marginale Änderungen im Richtplan
Gemäss dem Richtplangeschäft «Erneuerbare Energien» sind bis zum Vorliegen der kantonalen Energieplanung einzig an den im Richtplan festgelegten Standorten Anlagen zur Produktion von Energie aus Biomasse vorzusehen. Diese absolute Formulierung verhindert die Realisierung von künftigen oder sich bereits in Planung befindenden Bioenergieanlagen, weshalb auf Antrag der kantonsrätlichen Kommission nun das Wort «einzig» gestrichen wird.
Die Richtplananpassung 2022 hat die letzte Hürde vor der Beratung im Kantonsrat genommen. Die zuständige Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr hat die Richtplananpassung beraten und drei kleine Änderungen beantragt.
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