Bundesgericht

Lachen muss neue Mobilfunkantenne zulassen

Die Gemeinde Lachen hat den Ortsbildschutz zu stark gewichtet, als sie den Bau einer neuen Mobilfunkantenne untersagt hat. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil gekommen. Die kommunalen Vorgaben dürften nicht zu einem faktischen Antennenverbot führen.
Das Bundesgericht in Lausanne rüffelt die Gemeinde Lachen SZ, weil sie eine Mobilfunkantenne nicht bewilligen wollte. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Der Mobilfunkanbieter Salt will beim Autobahnanschluss Lachen eine 25 Meter hohe Antenne erstellen. Nach Einsprachen verweigerte die Gemeinde 2019 die Baubewilligung, musste diese auf Geheiss des Schwyzer Regierungsrats gegen die eigene Überzeugung dennoch ...

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