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Strafgericht

Kosmetika für 23 000 Franken – Frau beklaut eigene Arbeitgeberin

Eine Mitarbeiterin liess in Lachen Parfum- und Kosmetikprodukte im Wert von über 23 000 Franken mitlaufen.

Sie schäme sich sehr für das, was sie getan habe, sagte die 51-jährige Nordmazedonierin vor dem Strafgericht. Sie schäme sich insbesondere auch dafür, dass sie ihrer Arbeitgeberin, die sie heute noch sehr schätze, durch ihr Handeln geschadet habe. Sie fühle sich sehr mies.

In der Zeit zwischen Juni 2016 und März 2022 arbeitete sie in der Produktionsstätte der international tätigen Parfum- und Kosmetikfirma Estée Lauder AG in Lachen. Von dort liess sie während dieser Zeit verschiedene Parfum-, Kosmetik- und Hautpflege-Produkte mitlaufen – und zwar im Gesamtwert von über 23 500 Franken. Diese geklauten Produkte verkaufte sie danach an Dritte oder brauchte sie für sich selber.

Verurteilte Frau muss tief in die Tasche greifen

Im abgekürzten Verfahren verurteilte das Strafgericht die Frau wegen mehrfachen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 120 Franken sowie zu einer Busse von 5400 Franken. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die Busse muss sie bezahlen.

Ihrer ehemaligen Arbeitgeberin hat die Verurteilte eine Aufwandentschädigung von nicht ganz 480 Franken zu bezahlen. Zudem wurden ihr die Verfahrens- und Anwaltskosten von weit über 25 000 Franken auferlegt.

Das abgekürzte Verfahren habe sie gewählt, um diese belastende und für sie beschämende Angelegenheit so schnell wie möglich abzuschliessen. So etwas werde sie nie mehr machen, beteuerte sie abschliessend.

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