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Bundesgericht
Kantonsangestellter blitzte mit Forderung nach höherer Abfindung ab
Das Bundesgericht wies die Beschwerde eines entlassenen Kaderangestellten in der kantonalen Verwaltung ab.
Der Kantonsangestellte musste seinen Arbeitsplatz räumen. Mit den Vorgesetzten fand er keine Einigung und zog bis vor Bundesgericht.
Der heute 60-Jährige A. wurde 2014 beim Kanton Schwyz angestellt und 2017 zum stellvertretenden Amtschef befördert. Eine 2019 eingeleitete Reorganisation führte dazu, dass der Kaderangestellte von Führungsaufgaben entbunden werden sollte. Zudem wurde ihm ...
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