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Innerschwyz

Siebenköpfige Gang bediente sich aus unverschlossenen Autos

Eine Gruppe junger Nordafrikaner hat in unserer Region unverschlossene Autos geöffnet und Gegenstände im Wert von mehreren tausend Franken geklaut. Die Polizei kam ihnen auf die Schliche, dank dem Tipp eines Polizisten in Lauerz.

Dank einem Hinweis konnte die Kantonspolizei Schwyz am Neujahrstag in Lauerz zwei 17-Jährige festnehmen, welche beschuldigt werden, Diebstähle aus unverschlossenen Fahrzeugen begangen zu haben.

Die beiden Jugendlichen aus Tunesien und Marokko wurden am Morgen des Neujahrstages durch einen Polizisten in der Freizeit beobachtet, wie sie in einem Wohnquartier in Lauerz versuchten, unverschlossene Autos nach Gegenständen zu durchsuchen. Kurz darauf konnten die verständigten Kollegen der Kantonspolizei Schwyz die Beiden für weitere Abklärungen festnehmen. 

Die Schwyzer Polizei schreibt: «Aufgrund der bisher getätigten polizeilichen Ermittlungen werden die beiden Jugendlichen zusammen mit fünf Männern aus Tunesien, Algerien und Marokko im Alter zwischen 17 und 35 Jahren beschuldigt, in den vergangenen Monaten mehrere Diebstähle aus unverschlossenen Fahrzeugen im Raum Innerschwyz begangen zu haben.»

Sie haben in verschiedener Zusammensetzung jeweils Bargeld und persönliche Gegenstände im Wert von mehreren tausend Franken entwendet. Alle Beschuldigten müssen sich laut Polizeiangaben bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verantworten.

Um der Täterschaft keine Chance zu geben, rät die Kantonspolizei Schwyz:

  • Schliessen Sie Ihr Fahrzeug immer ab, auch wenn Sie nur kurz weg sind.
  • Lassen Sie keine wertvollen Gegenstände sichtbar im Auto zurück.
  • Lassen Sie keinen Ersatzschlüssel im Fahrzeug liegen.
  • Verstauen Sie ihre Einkäufe im Kofferraum.

Das sagt das Schweizerische Strafgesetzbuch

 Diebstahl
1. Wer jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen3 bestraft, wenn er gewerbsmässig stiehlt.
3. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft,4
wenn er den Diebstahl als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,
wenn er zum Zweck des Diebstahls eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt oder
wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Diebstahl begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.
4. Der Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt. gh

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