Wochenkommentar

Illegaler Abbruch von Häusern: Vom «unrechtmässigen Gewinn» in der March

Diese Woche hat ein Fall Schlagzeilen gemacht: Die Busse für das illegale Abbrechen eines Hauses aus der Gründungszeit der Eidgenossenschaft betrug nur 4000 Franken. Dass die Busse so gering ausfiel, ist angesichts der hohen Kosten, die sonst für denkmalgeschützte Bauten zu berappen sind, schwer zu verstehen.
Seit der Jahrtausendwende gibt der Umgang mit Bauten aus der Schweizer Gründungszeit Anlass zu Diskussionen, hier das Haus Nideröst (links) auf dem Gelände der Morgartenstiftung.
Foto: zvg

Etwas nachvollziehbar wird der Fall erst, wenn man genau hinschaut: Die Regierung hatte entschieden, dass das Haus abgebrochen werden könne, mit dem Argument, dass im Kanton Schwyz schon viele Vertreter dieser Bauzeit erhalten seien. Der Hauseigentümer hat dann nicht gewartet und sofort abgebrochen, obwohl der Entscheid noch nicht rechtskräftig war.

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