Etwas nachvollziehbar wird der Fall erst, wenn man genau hinschaut: Die Regierung hatte entschieden, dass das Haus abgebrochen werden könne, mit dem Argument, dass im Kanton Schwyz schon viele Vertreter dieser Bauzeit erhalten seien. Der Hauseigentümer hat dann nicht gewartet und sofort abgebrochen, obwohl der Entscheid noch nicht rechtskräftig war.
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