Kanton Schwyz

Hundefreilauf braucht rund 800 Quadratmeter Land

Zur Schaffung von Freilaufzonen sind Nutzungsplanverfahren durchzuführen.
Frei laufende Hunde sind derzeit im Kanton Schwyz nur auf privatem Gelände wie in Hundeschulen möglich.
Foto: Andreas Seeholzer
Durch die Leinenpflicht besteht im Kanton Schwyz ein Bedürfnis nach Freilaufzonen für Hunde (der «Bote» berichtete). Dazu heisst es im Tierschutzgesetz: «Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden.

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