Mitte und Ende September 2021 hatte die Kantonspolizei zweimal festgestellt, dass der Muotathaler «Hölloch»-Wirt Bruno Suter die Covid-Zertifikate der Gäste nicht prüfte. Das Restaurant wurde im Oktober 2021 von den Behörden für sieben Tage geschlossen. Die Schwyzer Justiz war zunächst auf die Beschwerde gegen den Schliessungs-Entscheid nicht eingetreten.
In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hält das Bundesgericht fest, dass es sich bereits mehrfach zu kantonalen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Epidemie geäussert habe. Auch wenn diese Fälle nicht mehr aktuell seien, führe dies nicht unbedingt dazu, den Beschwerdeführern jedes schutzwürdige Interesse abzusprechen. In der Tat könnten sich diese Fragen in Zukunft erneut stellen.
Das Bundesgericht führt in seinen Erwägungen aus, dass es sich bislang nicht zur Frage der Vereinbarkeit der Pflicht zur Vorlage eines Covid-Zertifikats mit der Wirtschaftsfreiheit habe äussern müssen. Entgegen der Auffassung der Schwyzer Justiz sei dies kein Einzelfall. (sda/g)
Bericht am Mittwoch im «Boten»