Kanton Schwyz

Gesetz regelt Ersatzabgabe im Notfalldienst neu

Die Ersatzabgabe im ärztlichen und zahnärztlichen Notfalldienst soll flexibilisiert werden.
Die Gesetzesvorlage regelt die Ersatzabgabe für Zahnärzte und Ärzte, die keinen Notfalldienst leisten, flexibler.
Foto: PD

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