Bodensanierung Luxram-Areal

Gericht gibt Kanton recht – Arth muss die Restkosten selber tragen

Das Verwaltungsgericht gibt dem Kanton recht, dass dieser sich nicht an den Kosten für die Sanierung des mit Quecksilber belasteten Luxram-Areals beteiligen muss.
Die einstige Glühlampenfabrik Luxram beim Bahnhof Goldau.
Foto: Erhard Gick

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