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Steuerabzug
Die zweite Ausbildung muss die erste ergänzen
Die Mutter dürfe für ihre Tochter keinen 6500 Franken umfassenden Sozialabzug in der Steuererklärung geltend machen, sagt das Verwaltungsgericht.
So entschied der Kanton Schwyz in Steuerfragen: Die neue «Steuerpraxis des Kantons Schwyz» ist erschienen.
Wer für den Unterhalt einer noch in Ausbildung stehenden volljährigen Person sorgt, kann bundessteuerrechtlich einen Sozialabzug von 6500 Franken geltend machen. Das gilt aber nicht in jedem Fall, wie der soeben veröffentlichten Ausgabe «Steuerpraxis ...
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