Schwingen

Definitives Urteil im Fall Grab

Wie der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) mitteilt, ist die Sperre gegen Martin Grab aus Rothenthurm nun rechtskräftig. Die 21-tägige Frist sei ohne Einsprache abgelaufen, und der Entscheid ist nicht an den internationalen Sportgerichtshof weitergezogen worden.
Martin Grab bei seinem letzten Auftritt am Schwyzer Kantonalfest in Sattel.
Foto: Keystone
Das heisst konkret, dass der Rothenthurmer wegen Dopingmissbrauchs für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport für zwei Jahre gesperrt ist. Der 40-jährige Grab muss nun als Präsident des Schwingklubs Einsiedeln per sofort zurückzutreten.

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