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Schwingen
Definitives Urteil im Fall Grab
Wie der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) mitteilt, ist die Sperre gegen Martin Grab aus Rothenthurm nun rechtskräftig. Die 21-tägige Frist sei ohne Einsprache abgelaufen, und der Entscheid ist nicht an den internationalen Sportgerichtshof weitergezogen worden.
Martin Grab bei seinem letzten Auftritt am Schwyzer Kantonalfest in Sattel.
Das heisst konkret, dass der Rothenthurmer wegen Dopingmissbrauchs für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport für zwei Jahre gesperrt ist. Der 40-jährige Grab muss nun als Präsident des Schwingklubs Einsiedeln per sofort zurückzutreten.
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