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Verkehrsamt Schwyz

Das droht bei Verkehrssünden im Ausland

Wer mit dem Auto ins Ausland fahren will, sollte sich über Bussen für Verkehrsregelverstösse kundig machen. Sonst drohen Überraschungen. Ausländische Fahrverbote können zusätzlich in der Schweiz geahndet werden. Erklärungen vom Schwyzer Verkehrsamt.
Wer im Ausland eine gröbere Verletzung der Verkehrsregeln begeht und mit einem Fahrverbot belegt wird, muss auch in der Schweiz mit Konsequenzen rechnen.
Bild: Symbolbild
Obwohl in der Schweiz das Preisniveau hoch ist, kann man bei der Höhe der Bussen für Verkehrssünden nicht generell auf andere Länder schliessen. Wer etwa gern mit dem Handy am Ohr fährt, zahlt in Schweden 170 Euro Busse, bei uns sind es «nur» 100 Franken.

Empfindlich teuer wird es für Schnellfahrer in Norwegen. Wer ausserorts die Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitet, ist mindestens 430 Euro los. Doppelt so viel wie bei uns (240 Franken). Eine wirklich böse Überraschung erlebt, wer etwa in Tschechien ein Bier geniesst und sich dennoch hinter das Steuer setzt. Wie in Ungarn, Rumänien und der Slowakei gilt dort die 0,0-Promille-Grenze.

Ausweis auch in der Schweiz weg

Wird ein Sünder danach mit einem temporären Fahrverbot für das entsprechende Land belegt, kann dies auch in der Schweiz Konsequenzen haben. Allerdings nur, wenn die Widerhandlung nach dem Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz als mittelschwer oder schwer taxiert wird, wie Jörg Mettler, Leiter Abteilung Massnahmen beim Schwyzer Verkehrsamt, erklärt.

Zudem, so Mettler, könne man nur aktiv werden, wenn aus dem Ausland ein Rapport zugestellt wird. Dies machen längst nicht alle Länder. Der Entzug der Fahrerlaubnis darf im Normalfall die Dauer des ausländischen Fahrverbots nicht übersteigen.

Einzige Ausnahme: Wer bereits einen oder mehrere Ausweisentzüge in der Schweiz hinter sich hat, kann mit einem längeren Entzug bestraft werden. Im Kanton Schwyz wurden im letzten Jahr vor allem wegen Geschwindigkeitsübertretungen Ausweise entzogen. Auch Alkohol am Steuer ist immer wieder ein Grund dazu. (dko)

March-Anzeiger/Höfner Volksblatt
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