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Planungs- und Baugesetz
Das Baubewilligungsverfahren bleibt fast, wie es ist
Die Regierung legt die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes vor. Im Grundsatz ändert nichts, das Bewilligungsverfahren wird aber punktuell beschleunigt.
Im Kanton Schwyz wird – wie hier in Gersau – viel gebaut. Die Baubewilligungsverfahren dauern zwar, die Regierung schlägt nun aber Wege vor, um diese etwas zu verkürzen.
Im Kanton Schwyz werden das kommunale Nutzungsplanungs- sowie das Baubewilligungsverfahren nicht grundlegend geändert. Dies hat der Schwyzer Regierungsrat bei einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes beschlossen.
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