Planungs- und Baugesetz

Das Baubewilligungsverfahren bleibt fast, wie es ist

Die Regierung legt die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes vor. Im Grundsatz ändert nichts, das Bewilligungsverfahren wird aber punktuell beschleunigt.
Im Kanton Schwyz wird – wie hier in Gersau – viel gebaut. Die Baubewilligungsverfahren dauern zwar, die Regierung schlägt nun aber Wege vor, um diese etwas zu verkürzen.
Foto: Andreas Seeholzer
Im Kanton Schwyz werden das kommunale Nutzungsplanungs- sowie das Baubewilligungsverfahren nicht grundlegend geändert. Dies hat der Schwyzer Regierungsrat bei einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes beschlossen.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
377.-