Bundesgericht

Bundesrichter rügen Verzögerungstaktik

Der Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses in Lachen wird seit 2017 juristisch bekämpft. Das Bundesgericht wurde dabei mehrmals angerufen.
Das Bauvorhaben in der Gemeinde Lachen wird seit 2017 durch Gerichtsverfahren verzögert.
Foto: Erhard Gick
Seit 2017 möchte eine Aktiengesellschaft als Bauherrschaft ein Einfamilienhaus im Rotbachquartier in Lachen abreissen und neu bauen. Das passt aber dem Eigentümer einer Nachbarliegenschaft gar nicht.

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