Immensee

Bundesgericht konnte Streit um Ferienhaus-Ausbau nicht beenden

Die Schwyzer Behörden müssen Zeuginnen befragen, um zu erfahren, ob die illegal angebrachten Anbauten an einem Ferienhaus im Bezirk Küssnacht bleiben dürfen oder nicht.
Das Bundesgericht in Lausanne konnte in diesem Streit keine Lösung finden.
Foto: Keyston

Seit 1952 steht auf einer Parzelle im gegen den Zugersee steil abfallenden Hang in Immensee ein Ferienhaus. In den Jahren 1975 und 1977 erfolgten Anbauten: eine halboffen überdachte Pergola und ein Kinderzimmer, das hangaufwärts auf einer Länge von 4,7 Metern zur Nachbarparzelle reicht. Das Dach über diesem Anbau wurde in Abweichung von den von der Baukommission Küssnacht bewilligten Plänen um 2,20 Meter verlängert. Vor dem Badezimmer entstand so ein Vordach. In den 1980er-Jahren wurde das Badezimmer unter diesem Vordach bis an die Grenze der Nachbarparzelle erweitert, wodurch der Kinderzimmeranbau an dieser Grenze um 1,72 Meter gegen Westen verlängert wurde .

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