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Justiz
Bundesgericht bestätigt Strafe gegen früheren Schwyzer Sportchef
Die vom Schwyzer Kantonsgericht ausgesprochene Strafe gegen einen früheren Leiter des Schwyzer Sportamts ist angemessen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des einstigen Staatsangestellten abgewiesen.
Das Rathaus in Schwyz, in dem auch die Gerichte tagen. (Archivaufnahme)
Der ehemalige Leiter des Schwyzer Sportamts liess während Jahren total 1,8 Millionen Franken pflichtwidrig auf ein Konto überweisen, über das er faktisch alleine verfügte. Den grossen Teil des Geldes setzte er ein, um Sportler zu unterstützen.
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