Nachdem das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen das Budget der Gemeinde Schwyz abgelehnt hat, ist offen, ob die Beschwerdeführer den Gang ans Bundesgericht antreten. Ein Weiterzug ans höchste Schweizer Gericht sei «nicht ausgeschlossen», sagt Peter Blum, der für die Beschwerdeführer spricht. «Wir müssen das Urteil zuerst sacken lassen.» Das Verwaltungsgericht sei in seinem Urteil auf viele Punkte gar nicht eingegangen, so Blum weiter.
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