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Ausserschwyz

Bewaffneter Überfall auf einen Laden

Am Freitagabend hat eine unbekannte Täterschaft in Buttikon die Angestellte eines Verkaufsgeschäfts überfallen und Bargeld erbeutet. Verletzt wurde niemand. Die Fahndung nach der Täterschaft führte bislang nicht zum Erfolg.

Kurz vor 18.30 Uhr betrat eine unbekannte Person das Verkaufsgeschäft an der Schufelistrasse. Sie trug einen schwarzen Motorradhelm und forderte mit vorgehaltener Waffe von der Angestellten die Herausgabe von Bargeld. Mit einigen hundert Franken flüchtete die Täterschaft in unbekannte Richtung.

Das 36-jährige Opfer blieb unverletzt. «Die Kantonspolizei Schwyz hat sofort eine Fahndung eingeleitet und die Ermittlungen aufgenommen», teilte die Kapo am Samstag mit. Vorerst blieb ein Fahndungserfolg aus.

Ein solcher Raubversuch ist kein Kavaliersdelikt. Das Schweizer Strafrecht regelt den Straftatbestand des Raubes im Art. 140 StGB wie folgt:

„Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.“

Ebenfalls als Raub wird ein Diebstahl behandelt, wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird und Nötigungshandlungen begeht, um die gestohlene Sache zu behalten.

Höhere Strafrahmen sind für die Begehung des Raubes vorgesehen, wenn Schusswaffen oder andere gefährliche Waffen bei der Tat mitgeführt werden oder bei der Tat das Opfer in Lebensgefahr gebracht, schwere Körperverletzungen zufügt oder es grausam behandelt wird. gh

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