René Meier
Der Kanton Schwyz erlässt ab morgen Montag für alle Spitäler und Alters- und Pflegeheime grundsätzlich ein Besuchsverbot. Damit sollen Bewohner sowie Patienten vor dem Corona-Virus geschützt werden, wie die Staatskanzlei am Sonntag in einer Mitteilung schreibt. Das Besuchsverbot gilt bis vorerst bis zum 30. April.
Verschiedene Institutionen im Kanton Schwyz haben ein Besuchsverbot bereits umgesetzt. Der Kanton legt nun einheitliche Regeln fest, die für alle Organisationen verbindlich sind. Das Departement des Innern hat sich zum Thema Besuchsverbot mit dem Curaviva Kantonalverband Schwyz und den Leitungen der Spitäler im Kanton Schwyz ausgetauscht. Die Regelung ist ein gemeinsamer Entscheid zwischen dem Departement des Innern und den Schwyzer Spitälern sowie dem Curaviva Kantonalverband Schwyz verstanden werden.
In Spitälern gilt ein generelles Besuchsverbot. Allen Personen ist es untersagt, Patienten in einem Spital zu besuchen. Die Spitaldirektion kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen (z.B. Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden oder palliativen Patienten). Dabei dürfen höchstens zwei Besucher einen Patienten gleichzeitig besuchen.
In Alters- und Pflegeheimen gilt ein generelles Besuchsverbot. Die Leitung der Institution kann im Einzelfall in begründeten Fällen (z.B. Palliative Care) Ausnahmen bewilligen. Im Kanton Schwyz sind aktuell 13 bestätigte Fälle registriert. Weitere Angaben zu den betroffenen Personen macht der Kanton aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht.
Informationen zum Corona-Virus: www.bag-coronavirus.ch, Hotline für die Bevölkerung: 058 463 00 00