Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Push-Service abonnieren
Bitte wählen Sie die Push-Services aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Bitte wählen Sie wegen einer technischen Umstellung die Push-Services erneut aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Ich stimme mit der Bestellung in die Speicherung meiner personenbezogener Daten für den Versand der Push-Benachrichtigungen zu. Ich kann jederzeit die Push-Benachrichtigungen abbestellen. Mit der Abbestellung werden diese Daten gelöscht.
close
Push-Benachrichtigungen
Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Möchten Sie die Push-Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen
Um Benachrichtigungen zu empfangen, ändern Sie den Benachrichtungsstatus in Ihrem Browser
Kanton Schwyz
Baldige Lockerung des Besuchsverbots
Das Besuchsverbot in den Spitälern, Pflegeheimen und Behinderteninstitutionen wird per 18. Mai gelockert. Die Aufhebung setzt voraus, dass ein individuelles Schutzkonzept vorhanden sein muss.
Lockerung des Besuchsverbots - doch Individuelle Schutzkonzepte sind Voraussetzung.
Aufgrund der aktuellen Lage und der Lockerungsmassnahmen des Bundes hat das Departement des Innern entschieden, das generelle Besuchsverbot per 18. Mai 2020 aufzuheben.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.