Kanton Schwyz

Baldige Lockerung des Besuchsverbots

Das Besuchsverbot in den Spitälern, Pflegeheimen und Behinderteninstitutionen wird per 18. Mai gelockert. Die Aufhebung setzt voraus, dass ein individuelles Schutzkonzept vorhanden sein muss.
Lockerung des Besuchsverbots - doch Individuelle Schutzkonzepte sind Voraussetzung.
Foto: Andreas Seeholzer (Archivbild)
Aufgrund der aktuellen Lage und der Lockerungsmassnahmen des Bundes hat das Departement des Innern entschieden, das generelle Besuchsverbot per 18. Mai 2020 aufzuheben.

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