Schwyz

Autist gewinnt vor dem Bundesgericht

Die Schwyzer IV-Stelle muss weitere Abklärungen treffen über Gewährung finanzieller Unterstützung für den Besuch eines privaten Gymnasiums.
Die IV muss nochmals beurteilen, ob sie die Mehrkosten für den Gymnasiumbesuch des Autisten übernimmt.
Foto: Keystone

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