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Denkmalpflege
Auch jüngere Gebäude stehen unter Schutz
Gebäude, die jünger als 70 Jahre sind, dürfen geschützt werden – auch wenn der Eigentümer nicht einverstanden ist.
Die rekonstruierte Arther Friedhofskapelle aus dem Jahr 1954 gehört zu den jüngsten Schwyzer Schutzobjekten.
«Künstlerische und kunstwissenschaftliche Gesichtspunkte spielen bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit jüngerer Bauten genauso eine Rolle wie konstruktive oder historische.» So lautet die Antwort der Schwyzer Regierung auf eine Interpellation von ...
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