Kanton Schwyz

Ausnahmsweise dürfen Flüchtlinge in Gewerberäumen einquartiert werden

Auch leer stehende Gewerbeflächen oder Industriehallen dürfen von den Gemeinden und Bezirken für die Unterbringung von Flüchtlingen gebraucht werden. Eine vorübergehende Nutzung sei möglich, sagt die Regierung.
In der ehemaligen Landi in Seewen konnte der Kanton für Ukraine-Flüchtlinge eine Zeltstadt in Betrieb nehmen.
Foto: Andreas Seeholzer

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