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Bezirksgericht Schwyz

An Covid-Kontrolle gegen Polizei vorgegangen

Das Bezirksgericht Schwyz verurteilt einen Ybriger wegen Hinderung einer Amtshandlung.

Am Schmutzigen Donnerstag 2021 rückten Polizisten zu einer illegalen Bar in Unteriberg aus, wo rund 20 Personen aufgrund der damals geltenden Covid-Bestimmungen illegal Fasnacht feierten. Unter ihnen befand sich auch der heute 36-jährige Ybriger, der kürzlich als Angeklagter vor dem Bezirksgericht Schwyz stand.

Ihm warf die Staatsanwaltschaft Hinderung einer Amtshandlung, vorsätzliche Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung (Verstoss gegen Covid-Bestimmungen) sowie vorsätzliches Nichttragen der Gesichtsmaske im öffentlichen Raum vor. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 110 Franken sowie eine Busse von 200 Franken. Beides sei zu bezahlen, da der Mann während der Probezeit einer bereits zuvor bedingt ausgesprochenen Strafe das Gesetz erneut verletzt habe.

Als die Polizisten nach 22 Uhr den illegalen Barbetrieb auflösten und eine Personenkontrolle ankündigten, habe sich der Beschuldigte dagegen gewehrt und einen von der Polizei in den Griff genommenen anderen Barbesucher aus dem Polizeigriff befreit. Dann habe er sich entfernt und sei kurz darauf mit zwei weiteren Personen auf den Platz vor der Bar zurückgekehrt. Sie stellten sich mit Metallrohren oder Metallstangen vor den Polizisten auf und verweigerten erneut, sich auszuweisen.

Mit diesem Gebahren habe der Beschuldigte – so der Staatsanwalt – «seine hässliche Fratze gezeigt». Er habe die Polizisten provozieren wollen und habe Ärger gesucht. Seine Tat sei im Grenzbereich zum schwereren Tatbestand «Gewalt und Drohung gegen Beamte» zu klassifizieren. Er verzichte aber auf einen entsprechenden Antrag, sagte der Staatsanwalt.

Aus formellen Gründen zum Teil freigesprochen

Zur Sache wollte sich der Beschuldigte nicht mehr äussern. Er habe bereits während der Untersuchung «alles gesagt». Die Behauptung des Staatsanwalts, sein Mandant habe seine «hässliche Fratze» gezeigt, fand der Verteidiger «völlig deplaziert». Er forderte Freisprüche aus formellen und materiellen Gründen.

Vor allem aus formellen Gründen wurde der Mann von den Vorwürfen, gegen die Covid-Bestimmungen verstossen zu haben, freigesprochen. Wegen der Hinderung einer Amtshandlung befand ihn hingegen das Bezirksgericht für schuldig. Die Toleranzgrenze sei hier sehr tief: Wer sich gegen eine Personenkontrolle wehrt, macht sich schon strafbar, erst recht, wenn er sogar versucht, eine Handlung der Polizei zu verhindern.

Das Bezirksgericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 24 Tagessätzen à 140 Franken sowie zu einer Denkzettelbusse von 840 Franken. Unter Berücksichtigung der Vorstrafe verlängerte das Bezirksgericht die Probezeit der Geldstrafe auf vier Jahre. Schliesslich hat der Verurteilte Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 3500 Franken zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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