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Kanton Schwyz
Ambulante ärztliche Grundversorgung im Kanton sichergestellt
Die Schwyzer Regierung geht grundsätzlich davon aus, dass die ambulante ärztliche Grundversorgung auch künftig sichergestellt ist. Bei einer Unterversorgung in einzelnen Regionen wünscht sie sich aber Ausnahmen bei den Zulassungsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte, die bei der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen.
Seit Anfang 2022 müssen Ärzte und Ärztinnen drei Jahre in einer zertifizierten Weiterbildungsstätte in der Schweiz arbeiten, bevor sie bei der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen.
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