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Schwyz

Änderung des Polizeigesetzes auf Kurs

Regierungsrat verabschiedet Bericht und Vorlage an den Kantonsrat.
Die Änderung des Polizeigesetzes ist auf Kurs.
Bild: Kapo Schwyz

Griffigere Massnahmen im Umgang mit Gefährdern, Drohern und Stalkern. Dies sind die Kernpunkte der Revision des revidierten Polizeigesetzes. Bei häuslicher Gewalt und anderen Gewaltformen soll die Kantonspolizei gefährliche Entwicklungen besser erkennen, einschätzen und unterbinden können.

Zu diesem Zweck, aber auch zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, sollen die technischen und elektronischen Überwachungs-möglichkeiten der Polizei ausgebaut werden.

Gemäss Mitteilung der Staatskanzlei wurde die Gesetzesvorlage in der Vernehmlassung gut aufgenommen. 

Zudem sollen im Polizeigesetz verschiedene Sicherheitslücken geschlossen und klare Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen Kompetenzen der Polizei zur Abwehr neuer Schadenpotentiale geschaffen werden.

In Bezug auf das Bedrohungsmanagement kann die Kantonspolizei gemäss Schreiben auf die Zusammenarbeit mit anderen Kantonspolizeien setzen, die bereits über ausgewiesene Erfahrungen mit wissenschaftlich verifizierten Risikoassessmenttools verfügen. 

Mit dem rasanten Wandel von der analogen in eine digitale Welt werden die klassischen Formen der polizeilichen Datenbearbeitung durch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien überlagert. Um grenzüberschreitende, organisierte und cybermässige Kriminalität zielgerichtet bekämpfen zu können, müsse die Polizei berechtigt werden, neue ICT-Technologien einzusetzen und ihre Datensysteme im Rahmen der interkantonalen Polizeizusammenarbeit zu vernetzen. 

Der Regierungsrat verabschiedet den Bericht und die Vorlage an den Kantonsrat. (pi)

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