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Altdorf

42-jähriger Schwyzer fährt zugedröhnt und ohne Licht durchs Urnerland

In Altdorf stoppte die Polizei einen Lieferwagen aus dem Kanton Schwyz. Beim Lenker schlug der Drogentest zweimal an.

Am Samstagvormittag, kurz nach 10.00 Uhr, fiel der Kantonspolizei Uri anlässlich einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Altdorf ein Lieferwagen mit Kontrollschildern aus dem Kanton Schwyz auf, der ohne Licht unterwegs war. «Bei der Kontrolle des 42-jährigen Schweizers stellte die Kantonspolizei Uri ebenfalls Symptome eines möglichen Drogenkonsums fest», heissst es in einer Mitteilung der Kapo Uri. Zwei nacheinander durchgeführte Drogentests verliefen beide positiv. Bei ihm ordnete die Staatsanwaltschaft Uri eine Blut- und Urinprobe an, welche er jedoch laut Polizeiangaben verweigerte.

Fahren unter Einfluss von illegalen Drogen (Wikipedia)

Bei Fahrten unter Einfluss von Cannabiskonsum hat sich in der gerichtlichen Praxis ein Wert von 1 ng/ml als definierte Grenze der Fahrtüchtigkeit durchgesetzt. Für andere Substanzen werden andere Werte als Grenze der Fahrtüchtigkeit empfohlen: Morphin (10 ng/ml), BZE (75 ng/ml), MDMA (25 ng/ml), MDE (25 ng/ml), Amphetamin (25 ng/ml). Es handelt sich insoweit um Empfehlungen der Grenzwertkommission vom 20. November 2002. Diese analytischen Grenzwerte sind nicht automatisch Grenzwerte, unter denen ein Führen von Fahrzeugen erlaubt ist (also Gefahrengrenzwerte). In der Praxis wird das aber, zumindest für Cannabis, meist so gehandhabt (BVerfG, 21. Dezember 2004). Dies gilt aber nur für Verurteilungen nach § 24a StVG, nicht für § 316 StGB. Da es keine verbindlichen Grenzwerte gibt, liegt eine Straftat nur dann vor, wenn zum Drogenkonsum eine Ausfallerscheinung dazu kommt, die auf den Drogenkonsum zurückzuführen ist, beispielsweise ein kausaler Fahrfehler. Allein die Tatsache, dass ein Drogenkonsument gerötete Augen hat, ist für sich genommen nicht ausreichend. Bereits nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss kann die Fahrerlaubnis, wenn der Wert über 1 ng/ml liegt auf längere Zeit eingezogen werden.

Jäger in Seelisberg handelte sich Probleme ein

Ebenfalls am Samstag, um 23.00 Uhr, hielt die Kantonspolizei Uri bei einer Verkehrskontrolle in Seelisberg einen Personenwagen mit Urner Kontrollschildern an. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges konnte auf dem Beifahrersitz eine Schrotflinte mit eingesetzter Munition festgestellt werden. Am Lauf war eine Taschenlampe angebracht. Die Kantonspolizei Uri hat entsprechende Ermittlungen aufgenommen. Der 51-jährige Jäger steht in Verdacht, Widerhandlungen gegen das Jagd- und Waffengesetz begangen zu haben. gh

 

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