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Strafgericht

350 000 Franken abgehoben und vergessen, wo das Geld ist

Das Strafgericht verurteilte eine Frau wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei und ordnungswidriger Führung der Geschäftsbücher.

Die heute 67-jährige Schweizerin, die unlängst vor dem Strafgericht angeklagt war, wurde von ihrer Mutter und ihrer Schwester Ende 2011 als Aktionärin und Geschäftsführerin der familieneigenen Aktiengesellschaft eingesetzt. Die AG bezweckte im Wesentlichen das Verwalten von eigenen Immobilien in der Innerschwyzer Wohngemeinde der Familie. Der vor Jahren verstorbene Vater, zu dem die Beschuldigte nach eigenen Angaben ein sehr enges Verhältnis hatte, war ein bekannter Politiker.

Als ihr Mann starb und ihr Sohn nach einem Unfall bleibende Schäden davontrug, habe sie «eifach nümme möge», sagte die Angeklagte. Sie habe zur Schwester keinen Kontakt mehr und habe nur durch Zufall erfahren, dass ihre Mutter gestorben sei. Von geschäftlichen Angelegenheiten habe sie sowieso nie eine Ahnung gehabt. «Ich war ein totaler Chaot.» Weil ihr alles über den Kopf gewachsen sei, habe sie Ende 2020 für 1,6 Millionen Franken mehrere Grundstücke im Besitz der AG verkauft. Sie war damals einzige Verwaltungsrätin.

«Ich weiss, dass es nicht glaubwürdig ist …»

Aus dem Verkauf blieben netto 357 000 Franken, die auf das Konto der AG flossen. Wenige Tage später hob die Beschuldigte rund 352 000 Franken in bar ab und saldierte das Konto der AG. Wo dieses Geld ist, bleibt unbekannt. Selbst eine Hausdurchsuchung ergab nichts. Sie habe das Geld selbst verbraucht oder es ihren beiden Kindern gegeben, behauptete die Anklage. Sie wisse nur, dass sie das Geld «wie in Trance» geholt, irgendwo hingelegt habe und jetzt nicht mehr habe, erklärte sie dem Strafgericht und fügte an: «Ich weiss, dass es nicht glaubwürdig ist, es ist aber so.»

Der Staatsanwalt klagte die Frau der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäscherei sowie der ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher an. Sie habe mit dem Bargeldbezug die AG um die finanzielle Existenz gebracht und das Auffinden des Geldes vereitelt. Deshalb solle sie mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten belangt werden. Eine Busse von 1500 Franken verlangte der Ankläger, weil die Beschuldigte für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 keine Buchhaltung führte und keine Jahresabschlüsse erstellte oder erstellen liess. Schliesslich verlangte der Staatsanwalt die Rückzahlung der 350 000 Franken.

«Im besten Wissen und Gewissen gehandelt»

Die Verteidigerin verlangte Freisprüche, höchstens eine bedingte Geldstrafe wegen der zugegebenen ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher. Ihre Mandantin sei völlig unfähig gewesen, eine Firma zu führen. Nach familieninternen Streitigkeiten habe sie sich von der ganzen Last befreien wollen. «Sie hat im besten Wissen und Gewissen gehandelt und geglaubt, dass sie als Alleinaktionärin frei über das Konto der Firma verfügen könne.»

Das Strafgericht verurteilte die Frau gemäss Anklage und bestrafte sie mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie einer Busse von 1500 Franken. Das Gericht nahm ihr nicht ab, dass sie wie in Trance gehandelt habe, schliesslich habe sie kurz zuvor in Eigenregie einen komplexen Liegenschaftsverkauf ohne fremde Unterstützung abgewickelt, ihren privaten und beruflichen Alltag bewältigt und auch den Bargeldbezug vorgängig organisiert. Schliesslich habe sie entgegen ihrer Beteuerung auch gewusst, dass sie mit dem Bargeldbezug in das geschützte Interesse der AG eingreife.

Das Gericht ordnete zudem die Rückzahlung des bezogenen Geldes sowie die Übernahme der Verfahrenskosten von knapp 22 000 Franken an. Das Geld wird ihr dafür nicht fehlen. Durch eine Intervention der Willensvollstreckerin der verstorbenen Mutter wurde an der Gerichtsverhandlung bekannt, dass die Beschuldigte Mitinhaberin zu 50 Prozent einer Villa im Tessin ist, deren Wert auf zwei Millionen Franken geschätzt wird. Einen Tag nach dem Prozess wurde auf der Liegenschaft eine Grundbuchsperre verfügt. Das Urteil des Strafgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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