(wap) Wer nicht von einem kantonalen Gymnasium kommt, legt eine zentrale Schweizerische Maturitätsprüfung ab. Bei dieser gibt es keine Vornoten. Der Bund hat nun sichergestellt, dass die Maturanden ihre Zeugnisse trotz der Coronakrise rechtzeitig erhalten und wie ihre Kollegen von den Kantonsschulen im Herbst mit dem Studium beginnen können.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung so angepasst, dass die zentrale Prüfung unter Einhaltung der Schutzmassnahmen der Covid-19-Verordnung stattfinden kann. In Fächern, in denen es zusätzlich zur schriftlichen Prüfung eine mündliche Prüfung gibt, fällt diese aus. Die Anpassung der Verordnung ist bis am 13. September gültig, danach soll wieder das normale Regime mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen gelten.