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Schweiz

Wer die Tracing-App verwendet, soll ein Recht auf Tests haben

Laut Amnesty International, der Digitalen Gesellschaft und der Stiftung für Konsumentenschutz ist die Nützlichkeit der Contact-Tracing-App noch nicht erwiesen. Nun wollen sie eine Evaluation gesetzlich vorschreiben.
Die Benützung der Schweizer Tracing-App wird freiwillig sein. (Keystone)

(sku) Grundsätzlich sind die Organisationen mit der Tracing-App zufrieden, wie sie in einem am Montag veröffentlichten Brief an Gesundheitsminister Alain Berset schreiben. Dennoch bleiben vier offene Fragen, die ihrer Meinung nach geklärt werden müssen. Noch werde die sogenannte Swiss Proximity-Tracing-App zu wenig mit anderen Massnahmen kombiniert, damit sie wirklich nützlich und verhältnismässig sei, schreiben die Organisationen. Sie schlagen deshalb vor, dass Personen, die die App verwenden, das Recht auf Testen oder ein Quarantänezeugnis erhalten sollen. Die Schwelle für einzelne Personen, sich in Quarantäne zu begeben, müsse zudem möglichst niedrig bleiben, um die Wirksamkeit der App nicht zu gefährden.

Weiter sei die Nützlichkeit der App für die Pandemiebekämpfung noch keineswegs erwiesen und müsse laufend evaluiert werden. Sollte sich herausstellen, dass Proximity-Tracing per App das Contact-Tracing nicht wie erhofft unterstützen kann, müsse das Experiment beendet werden, fordern die Organisationen. Zudem dürfen Personen, die die App nicht verwenden oder kein passendes Mobiltelefon besitzen, nicht benachteiligt werden. Zuletzt würde die Nützlichkeit der App davon abhängen, wie Apple und Google die Integration in ihre Betriebssysteme umsetzen.

Der Bundesrat will am 20. Mai die gesetzliche Grundlage für den Normalbetrieb der App verabschieden, damit das Parlament in der Juni-Session darüber beraten und entscheiden kann.