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Kriegsverbrechen

Weltstrafgericht darf gegen Taliban und IS in Afghanistan ermitteln

Nicht die Taliban, sondern der internationale Strafgerichtshof soll Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Afghanistan übernehmen. Chefankläger Karim Khan will sich dabei wiederum auf die Taliban konzentrieren.

Nachdem die Taliban zunächst selbst Kriegsverbrechen klären wollte, wurde in Den Haag entschieden, dass das Weltstrafgericht unter Chefankläger Karim Khan wieder ermitteln darf.
Bild: Keystone

Die Anklage des Weltstrafgerichts darf die Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Afghanistan wieder aufnehmen. Das entschieden die Richter am Montag in Den Haag. Sie sind nicht davon überzeugt, dass die Taliban-Führung von Afghanistan selbst Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung habe.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, will zunächst gegen die militant islamistischen Taliban sowie die Terrorgruppe IS ermitteln. Mögliche Kriegsverbrechen sind Angriffe auf die Zivilbevölkerung, illegale Hinrichtungen, Verfolgung von Frauen und Mädchen sowie Verbrechen gegen Kinder. Khan will angesichts begrenzter Mittel zunächst nicht mutmassliche Straftaten der afghanischen Armee und von Sicherheitskräften der USA untersuchen.

Afghanistan wollte 2020 die Verfolgung selbst übernehmen. Dagegen hatte die Anklage Einspruch erhoben und nun Recht bekommen. Das Weltstrafgericht ist ein sogenanntes Komplementärgericht, das nur dann eintritt, wenn die nationale Justiz das nicht will oder nicht in der Lage ist. (dpa)