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Kaufkraft

Wegen Teuerung: Finanzdepartement entlastet die Schweizer Steuerpflichtigen 

Aufgrund der Teuerung sollen die Steuerpflichtigen keine höhere Steuerbelastung tragen müssen: So will es das Finanzdepartement – und erhöht deshalb die Tarife und Steuerabzüge.

Das Finanzdepartement will verhindern, dass Steuerpflichtige wegen der Teuerung tiefer in die Tasche greifen müssen.
Bild: Keystone

Das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) will die Folgen der kalten Progression ausgleichen. Heisst: Steuerpflichtige sollen wegen der Teuerung keine höhere Steuerbelastung tragen müssen, wenn ihre Kaufkraft gleich geblieben ist. Das teilt das Finanzdepartement am Mittwoch mit.

Ab dem Steuerjahr 2023 können Doppelverdienerehepaare neu maximal 13'600 Franken (bisher 13'400 Franken) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug steigen auf je 6600 Franken (bisher 6500 Franken). Bei den beruflichen Fahrtkosten steigen die maximalen Abzüge von bisher 3000 Franken auf neu maximal 3200 Franken.

Teuerung seit dem letzten Ausgleich ist um 2,04 Prozent gestiegen

Auch die Tarife werden über alle Tarifstufen hinweg angepasst. Nicht getrennte Ehepaare zahlen neu erst Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 28'800 Franken (bisher 28'300 Franken). Der Höchstsatz wird neu erst ab einem steuerbaren Einkommen von 912'600 Franken erreicht (bisher 895'900 Franken).

Seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression in den Jahren 2011 und 2012 ist die Teuerung um 2,04 Prozent gestiegen, heisst es vom Finanzdepartement. (aka)