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Schweiz [News Service]

Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge dürfen nicht mehr in ihr Heimatland reisen: Bundesrat verschärft Ausländergesetz

Der Bundesrat verschärft die Regeln für vorläufig Aufgenommene. Sie dürfen nicht mehr in ihre Heimatländer reisen. Ausserdem soll die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.
Geht es nach dem Bundesrat, sollen für vorläufig aufgenommene Ausländer strengere Regeln gelten.  (Keystone)

(wap) Bei anerkannten Flüchtlingen gilt die Regel bereits: Sie dürfen keine Reisen in ihre Heimatländer unternehmen. Nun will der Bundesrat dieses Verbot auch auf die vorläufig Aufgenommenen ausweiten, wie er am Mittwoch mitteilte. Reisen in die Heimatländer wären demnach nur noch erlaubt, wenn sie der Vorbereitung für die endgültige Rückkehr ins Heimatland dienen. Bei allen anderen Reisen wird die vorläufige Aufnahme ungültig.

Der Bundesrat folgt damit einer Motion von CVP-Nationalrat Gerhard Pfister. Auch für Reisen in Drittstaaten werden strenge Regeln eingeführt: Erlaubt werden sie nur noch bei Tod oder Krankheit eines Familienmitglieds im Ausland, Schul- und Ausbildungsaufenthalten, die der Integration dienen, oder bei beruflichen Aufgaben im grenznahen Ausland. Gleichzeitig sieht der Bundesrat Erleichterungen beim Wohnungswechsel im Inland vor, um die berufliche Integration zu fördern. Für eine neue Stelle oder Ausbildung dürfen vorläufig Aufgenommene neu den Kanton wechseln. Voraussetzung dafür ist, dass sie keine Sozialhilfe beziehen.

Flüchtlingshilfe spricht von «nicht akzeptabler Verschärfung»

Die Vernehmlassungsantworten auf die Gesetzesänderung seien mehrheitlich positiv ausgefallen, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates weiter. Es seien aber auch Befürchtungen geäussert worden, dass das Recht auf Familienleben eingeschränkt werde. Damit dies nicht passiere, seien Ausnahmeregelungen vorgesehen. Ausserdem sei sichergestellt, dass jedes Gesuch sorgfältig geprüft werde.

Für die Schweizerische Flüchtlingshilfe ist es mit diesen Ausnahmeregelung nicht getan. In einer Stellungnahme zum Entscheid des Bundesrats spricht die Organisation von einer «unverhältnismässigen und nicht akzeptablen Verschärfung des Reiseverbots». Bis anhin hätten vorläufig Aufgenommene in ihr Heimatland reisen können, wenn ein Familienmitglied gestorben ist. Neu sollen Reisen in die Heimat nur noch möglich sein, wenn sie zur Vorbereitung der eigenen definitiven Rückkehr dient. Auch das generelle Reiseverbot in Drittstaaten gehe entschieden zu weit, kritisiert die Flüchtlingshilfe. Damit werde die in der Verfassung garantierte Bewegungsfreiheit sowie das Grundrecht auf ein Familienleben eingeschränkt.