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Wahlverfahren

Vorgaben für kantonale Wahlverfahren bleiben

Das Parlament will den Kantonen doch nicht freie Hand lassen beim Wahlverfahren für ihre Behörden und Ständeratsmitglieder. Der Nationalrat hat die Änderung am Freitag in der Schlussabstimmung versenkt, mit 103 zu 90 Stimmen.
Der Nationalrat lehnt es ab, den Kantonen freie Hand zu lassen bei den Wahlverfahren. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das letzte Wort hätte das Volk gehabt, weil es sich um eine Verfassungsänderung handelte. Nun ist das Geschäft aber vom Tisch. Die Änderung ging auf Standesinitiativen der Kantone Zug und Uri zurück. Das Ziel war es, den Kantonen mehr Freiheit einzuräumen beim Verfahren zur Wahl ihrer Behörden.

Das Bundesgericht hatte die Anforderungen ans Wahlsystem in den letzten Jahren immer stärker präzisiert. Grundsätzlich legt es Wert darauf, dass die Stimmen aller Wählerinnen und Wähler in gleicher Weise zum Wahlergebnis beitragen und bei der Mandatsverteilung berücksichtigt werden. Unter dem Titel "Proporzwahlrecht" sollen nicht faktische Majorzwahlen durchgeführt werden dürfen.

In mehreren Urteilen hat das Bundesgericht daher festgehalten, dass keine Wahlkreise zulässig sind, in denen es für ein Mandat mehr als 10 Prozent der Stimmen braucht. In jedem Wahlkreis müssen somit mindestens 9 Sitze vergeben werden.

Die Räte hatten sich darauf geeinigt, dass die Kantone frei sein sollten in der Ausgestaltung der Verfahren zur Wahl ihrer Behörden nach dem Grundsatz des Majorzes, des Proporzes oder einer Mischform. Frei sollten sie auch in der Ausgestaltung ihrer Wahlkreise sein. Die Kantone hätten auch spezielle Wahlrechtsregelungen festlegen können, etwa zum Schutz regionaler Minderheiten. (sda)