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Schweiz [News Service]

Verdacht auf Wahlfälschung im Thurgau: Tatverdächtige Person ermittelt

Bei den Grossratswahlen im thurgauischen Frauenfeld erhärtet sich der Verdacht auf Wahlfälschungen. Die Generalstaatsanwaltschaft Thurgau ermittelt neu gegen eine namentlich bekannte Person. Ein Sitz wandert damit nun definitiv von der SVP zur GLP.
Der Thurgauer Generalstaatsanwalt Stefan Haffter musste bezüglich der Klage wegen Wahlfälschung bei den Grossratswahlen 2020 sieben Kisten voller Wahlzettel auszählen. (Bild: Reto Martin)

(rwa) Als Zwischenergebnis steht heute fest, dass minimal 86 und maximal 99 unveränderte Wahlzettel der GLP vernichtet und durch unveränderte Wahlzettel der SVP ersetzt wurden, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag bekannt gab. «Bei den heute physisch noch vorhandenen 639 unveränderten Wahlzetteln der SVP konnten Auffälligkeiten festgestellt werden, die bei genauer Betrachtung bereits von blossem Auge erkannt sowie kriminaltechnisch untermauert werden können», heisst es weiter.

Dieser bestätigte Sachverhalt führt nun zu einer Sitzverschiebung. Das schreibt das Büro des Grossen Rates in einer Mitteilung: Ein Sitz der SVP geht an die GLP. Dieses Ergebnis bleibt innerhalb der bestätigten manipulierten 86 bis 99 Wahlzettel unverändert. Bei der GLP ist die Genugtuung gross. Auf Twitter schreibt der GLP-Fraktionspräsident Ueli Fisch: So nun ist es klar und die GLP Thurgau freut sich sehr, dass Marco Rüegg die GLP-Fraktion ab dem 1. Juli verstärkt.

Täterschaft zur Rechenschaft ziehen

Aus ermittlungstaktischen Gründen macht die Thurgauer Generalstaatsanwaltschaft zum heutigen Zeitpunkt jedoch keine weiteren Angaben. «Es ist weiterhin das Ziel der Generalstaatsanwaltschaft, die Täterschaft zu überführen und strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen», heisst es in der Mitteilung.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im April ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Wahlfälschung eröffnet. Am 12. Juni wechselte im Strafverfahren der Status der beschuldigten Person von Unbekannt auf eine namentlich bekannte Person.