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Grossbritannien

Unabhängigkeit: Gerichtsurteil gefordert

Im Ringen um ein Unabhängigkeitsreferendum in Schottland hat die Vertreterin der schottischen Regierung vor dem obersten britischen Gericht die Dringlichkeit eines Urteils betont.
Bild: Keystone/PA Wire/Neil Hanna

"Die Frage ist von herausragender Bedeutung für die Menschen in Schottland und im Vereinigten Königreich", sagte die Anwältin Dorothy Bain am Dienstag vor dem Supreme Court in London.

Schottlands Regierungschefin Nicola Sturgeon will ihre Landsleute im Herbst 2023 - sofern das Gericht grünes Licht gibt - abstimmen lassen, ob ihr Land unabhängig vom Vereinigten Königreich werden soll oder nicht. Bisher wird davon ausgegangen, dass die Zentralregierung in London einer solchen Volksbefragung zustimmen muss. Sturgeon will nun vom Supreme Court wissen, ob sie auch ohne diese Zustimmung die Befugnis hat, die Abstimmung anzusetzen.

Das Gericht muss sich jedoch zunächst damit befassen, ob es in dieser Frage überhaupt urteilen will. Die britische Regierung spricht sich dagegen aus, da Edinburgh bislang noch keine Gesetzgebung auf den Weg gebracht hat, sondern sich gewissermassen vom Supreme Court beraten lassen will. Die schottische Anwältin appellierte hingegen an die Richter, ein Urteil zu sprechen.

Der Präsident des Gerichts, Robert John Reed, kündigte an, die Entscheidung werde "einige Monate" Zeit brauchen. Die Verhandlung am Dienstag und Mittwoch sei nur die "Spitze des Eisbergs" und es seien mehr als 8000 Seiten schriftliche Argumente zu berücksichtigen.

Die Entscheidung des Gerichts gilt als wichtige Wegmarke für die schottischen Unabhängigkeitsbefürworter. Bei einer ersten Volksabstimmung 2014 hatte sich eine Mehrheit der Schotten für den Verbleib in der Union mit Grossbritannien ausgesprochen. Für London ist die Frage damit langfristig entschieden.

Sturgeon aber argumentiert, dass der Brexit, den die Schotten 2016 deutlich abgelehnt haben, die Ausgangslage verändert habe. Sie will ein unabhängiges Schottland zurück in die EU führen. (sda/dpa)