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Gesundheit

Tiefer als bei normalen Glimmstängeln: Bundesrat legt Steuer auf E-Zigaretten fest

In der Schweiz sollen künftig auch elektronische Zigaretten besteuert werden. Allerdings sieht der Bundesrat eine tiefere Steuer vor als für gewöhnliche Zigaretten. Das letzte Wort hat jetzt das Parlament.

Besteuert wird künftig die Flüssigkeit einer E-Zigarette.
Bild: Keystone

Wer an einer E-Zigarette statt einem Glimmstängel zieht, musste bislang keine Tabaksteuer auf das Produkt bezahlen. Damit dürfte bald schon Schluss sein. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Botschaft für eine Gesetzesänderung verabschiedet. Die Reform sieht vor, dass in Zukunft auch E-Zigaretten besteuert werden. In der Vernehmlassung sei das Ansinnen auf breite Zustimmung gestossen, heisst es in einem Bericht des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit.

Auch im Parlament dürfte die Reform auf Zustimmung stossen, hatten doch National- und Ständerat diese mit einer Motion selbst angestossen. Weil E-Zigaretten ein geringeres Schädlichkeitspotenzial haben, soll die Steuer tiefer ausfallen als bei klassischen Tabakzigaretten. Im Vergleich zur herkömmlichen Zigarette werde die Steuerbelastung für E-Zigaretten rund 77 Prozent geringer sein, heisst es im Bericht.

E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel

Besteuert werden dabei nicht die Geräte, sondern die Flüssigkeiten (Liquids). Damit wird die Höhe der Tabaksteuer direkt von der verbrauchten Nikotinmenge abhängen. Bei wiederverwendbaren E-Zigaretten sollen nur nikotinhaltige Flüssigkeiten der Tabaksteuer unterliegen. Konkret schlägt der Bundesrat einen Steuersatz von 20 Rappen pro Milliliter Flüssigkeit vor. Anders bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch: Dort schlägt der Milliliter Flüssigkeit mit einem Franken zu Buche.

Die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigaretten hat der Bundesrat bewusst tief angesetzt. «So sollen aufhörwillige Raucherinnen und Raucher nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden», argumentiert der Bundesrat. Beim Jugendschutz werde die Besteuerung dagegen ihre Wirkung entfalten. Die jährlichen Mehreinnahmen beziffert der Bund auf 13,8 Millionen Franken. Diese fliessen zweckgebunden in die AHV und IV.