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Militärgericht

Syrien-Einsatz: Ex-Wachtmeister verurteilt

Das Militärgericht in Bellinzona hat am Freitag den Ex-Wachtmeister Johan Cosar für seinen Einsatz bei einer Christen-Miliz in Syrien zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Es blieb unter den Anträgen des Auditors.
Bedingte Geldstrafe wegen fremder Kriegsdienste: Johan Cosar (rechts beim Händeschütteln) am Mittwoch vor Prozessbeginn in Bellinzona.
Bild: KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Die Geldstrafe beträgt 90 Tagessätze zu 50 Franken auf drei Jahre bedingt. Das Gericht hielt dem 37-jährigen Mann aus dem Tessin humanitäre Beweggründe zugute. Die Sorge um die Situation seiner Familie in Syrien habe ihn 2011 zu der Reise bewogen.

Dennoch habe der Angeklagte gegen das Verbot fremder Kriegsdienste verstossen. Beim Vorrücken der islamistischen Terrormiliz IS auf christliche Ortschaften in Nordsyrien hatte er sich zwischen 2013 und 2015 einer christlichen Miliz angeschlossen und diese auch mitgegründet.

Schwächung der Wehrkraft

Der Mann machte sich damit der Schwächung der Schweizer Wehrkraft schuldig, indem er ohne die Bewilligung des Bundesrates an Einsätzen teilnahm. Die Bundesratsbewilligung ist für den legalen Kampfeinsatz eines Schweizer Soldaten im Ausland notwendig.

Der Auditor der Armee forderte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen und eine Busse von 2500 Franken. Das Gericht argumentierte dagegen, es handle sich um einen isolierten Fall, der sich nicht eigne, ein Exempel zu statuieren.

Der ehemalige Wachtmeister der Schweizer Armee muss sich zu einem Drittel an den Gerichtskosten von 3293 Franken beteiligen. Den Rest trägt die Eidgenossenschaft. Der Verurteilte gehört wie sein mitangeklagter Cousin zur Minderheit der aramäischen Christen, die über mehrere Länder verstreut sind.

Freispruch bei Rekrutierung

Freigesprochen wurden Cosar und sein mitangeklagter Cousin vom Vorwurf der Rekrutierung für eine fremde Armee und des Versuchs dazu. Das Gericht sah sich ausserstande, die Bedeutung von Veröffentlichungen auf Facebook durch den 30-jährigen Cousin einzuschätzen. Es sah es als erwiesen an, dass niemand aus der Schweiz auf die Rekrutierungsversuche reagiert hatte.

An dem am Mittwoch aufgenommenen Prozess nahmen viele Personen aus der assyrischen Diaspora teil. Sie waren aus der ganzen Schweiz angereist. Nach dem Urteilsspruch gaben sie ihrer Freude Ausdruck und stimmten Gesänge an.

Cosars Verteidiger Yasar Ravi sagte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, er werde das Urteil weiterziehen. Er habe einen vollständigen Freispruch gefordert.

Vater verschwunden

Die persönliche Geschichte von Cosar ist bewegt. Cosar wurde in St. Gallen geboren und wuchs in Locarno TI auf. Nach dem arabischen Frühling 2011 reiste Cosar nach Syrien, um sich dort vor Ort über die Situation seiner Familie zu informieren.

Vor seinem Engagement in Syrien führte der heute 37-Jährige ein normales Leben. Er studierte in Schweden. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz machte er die Rekrutenschule und wurde Wachtmeister. Nach einem Sportunfall schied er aus dem Militär aus.

Im Jahr 2011 geriet jedoch alles aus den Fugen. Damals war der Vater des Ex-Wachtmeisters bereits in Syrien. Am 13. August 2013 erfuhr die Familie vom syrischen Geheimdienst von der Festnahme des Vaters. "Seither haben wir nichts mehr von ihm erfahren", sagte Cosar. Heute arbeitet er für eine Hilfsorganisation im Nordirak. (sda)