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Schweiz [News Service]

Spannungsfeld: Stillstand im Datenschutzgesetz, Fortschritt in der Digitalisierung

Die neue Corona-App zeigt die Herausforderungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Der Beauftragte fordert, dass die Selbstbestimmung und Privatsphäre der Bevölkerung nicht beeinträchtigt werden darf.
Bei der Nutzung der Schweizer Corona-App muss der Datenschutz gewährleistet sein. (Keystone)

(sku) Zur Bekämpfung der Coronapandemie ergriff der Bund neue Massnahmen wie etwa die Swiss-Covid-App, die seit vergangener Woche heruntergeladen werden kann. Dafür, dass der Datenschutz der Nutzer gewährleistet bleibt, sorgt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Für Adrian Lobsiger, den obersten Datenschützer, ist es essenziell, dass die Selbstbestimmung der Schweizer Bevölkerung während der Pandemie keinen Schaden nimmt. So müssten die Eingriffe in die Privatsphäre der Nutzer stets verhältnismässig sein und die entsprechenden Daten nach Abklingen der Pandemie gelöscht oder anonymisiert werden. Dies hält er im Vorwort zu seinem Tätigkeitsbericht fest.

Die Entwicklung der Corona-App war nicht das einzige digitale Grossprojekt, das der Datenschutzbeauftragte in letzter Zeit aufsichtsrechtlich begleitet hat. So seien auch die Facebook-Währung Libra und der digitale Wahlkampf vor den Eidgenössischen Wahlen im Herbst 2019 prägend gewesen.

Solche Grossprojekte würden den Beauftragten und sein Team zunehmend herausfordern, heisst es weiter. Denn Öffentlichkeit und Politik würden erwarten, dass der Datenschutz dabei stets gewährleistet bleibe. Gleichzeitig sei der Handlungsspielraum des Datenschutzbeauftragten durch ein veraltetes Datenschutzgesetz und bescheidene Personalbestände aber stark eingeschränkt. Die seit bald drei Jahren andauernden Beratungen für ein zeitgemässen Datenschutzgesetz würden deshalb in Kontrast zu solchen digitalen Grossprojekten stehen.

Wie es in der Mitteilung weiter heisst, hofft der Beauftragte deshalb auf den baldigen Abschluss der Totalrevision des Datenschutzgesetzes in der Herbstsession 2020, damit das Gesetz Anfangs 2022 in Kraft treten kann.

Ausnahmen im Öffentlichkeitsgesetz aufheben

Ein weiteres Spannungsfeld zeige sich bei der Einsicht in die Tätigkeiten der Bundesverwaltung. Seit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) im Jahr 2006 würden Bürgerinnen und Bürger zunehmend Gesuche einreichen, um Einsicht in die Behördentätigkeit zu erlangen. Im Jahr 2019 gingen laut Bericht 916 Gesuche ein. Dies entspreche 44 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Gesuche würden zudem überwiegend gutgeheissen werden: 542 Personen wurde der vollständige Zugang zu den gewünschten amtlichen Dokumenten gewährt.

Diese Zahlen würden im Widerspruch zu den Bestrebungen der Bundesverwaltung stehen, das Öffentlichkeitsgesetz durch Ausnahmen zu verwässern. So würden etwa bereits die Eidgenössische Zollverwaltung oder das Bundesamt für Gesundheit Teilbereiche ihrer Tätigkeit vom Öffentlichkeitsgesetz ausnehmen. Der Beauftragte hofft nun, dass das Parlament solchen Ausnahmen eine Abfuhr erteilt.