notifications
Schweiz (Nachrichten)

Solarpflicht bei Neubauten: Sommaruga erhält Schützenhilfe aus dem Ständerat

Die Energiekommission des Ständerates bringt erneut einen brisanten Vorschlag ins Spiel: Bei Neubauten soll ab 2024 eine Solaranlage Pflicht sein. Der Bundesrat hatte der Idee im Februar noch eine Absage erteilt.
Gibt es bald bei jedem Neubau eine Solaranlage? Die Energiekommission findet Ja. (Keystone)

Reto Wattenhofer

Die Energiepläne von Umweltministerin Simonetta Sommaruga waren brisant. Um das Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energie zu beschleunigen, forderte die Bundesrätin, dass alle Neubauten mit Solarzellen ausgestattet werden müssen. Das enthüllten Recherchen von CH Media. Im Bundesrat war sie damit nicht durchgedrungen. Die Landesregierung entschied im Februar, auf eine Pflicht zu verzichten. Stattdessen möchte sie auf steuerliche Anreize und einfachere Verfahren setzen.

Nun erhält die Idee neuen Auftrieb. Die Energiekommission des Ständerates bringt sie erneut aufs Tapet. Sie befürwortet eine Pflicht, Neubauten mit einer Solaranlage auszustatten. Allerdings fiel der Entscheid denkbar knapp. Den Ausschlag gab Kommissionspräsidentin Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) mit Stichentscheid, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten.

Zusätzliche Eingriffe in Landschaft vermeiden

Dadurch könne die Produktion von Solarenergie ohne zusätzliche Eingriffe in die Landschaft erheblich gesteigert werden, argumentiert die Kommissionsmehrheit. Konkret soll die Solarpflicht ab 2024 gelten. Baugesuche, die vor diesem Zeitpunkt eingereicht wurden, sind von der neuen Regelung befreit. Auch sollen Kantone unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von der Solarpflicht vorsehen können.

Über den Vorschlag wird der Ständerat bereits in der Herbstsession befinden. Aus Sicht der Energiekommission ist Eile geboten. «Angesichts der gravierenden Konsequenzen einer Strommangellage oder gar eines Versorgungsunterbruches muss die Stromproduktion, insbesondere in den Wintermonaten, dringend weiter erhöht werden», heisst es in der Mitteilung.

Rechtliche Lockerungen bei Photovoltaikanlagen

Für die Kommission ist dabei klar, dass der zusätzliche Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen werden soll. Sie hat deshalb einstimmig beschlossen, eine rechtliche Grundlage für die schnelle Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu schaffen. Im Auge hat sie dabei Anlagen mit einem hohen Anteil an der Winterstromproduktion.

Für solche Anlagen mit einer jährlichen Produktion von über 20 Gigawattstunden (GWh) soll von Gesetzes wegen gelten, dass ihr Bedarf ausgewiesen ist, sie standortgebunden sind, für sie keine Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht gilt, und dass das Interesse an ihrer Realisierung anderen Interessen von nationaler und kantonaler Bedeutung vorgeht. Voraussetzung ist, dass der Grundeigentümer und die Standortgemeinden einverstanden sind. Bei diesen Anlagen soll der Bund einen Investitionsbeitrag leisten.